Insolvenzrecht Insolvenzanfechtung

Im Insolvenzrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Geschäftsführer und Gläubiger in allen Phasen einer Unternehmenskrise sowie im eröffneten Insolvenzverfahren.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Insolvenzanfechtung.

Unsere Beratung im Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht vertreten und unterstützen wir Sie als Gläubiger bei der

  • bestmöglichen Absicherung gegen Insolvenzen von Kunden
  • Forderungsanmeldung und Forderungsdurchsetzung
  • Vertretung Ihrer Interessen im Insolvenzverfahren
  • Präventive Beratung zur Risikominimierung

Schwerpunkt Insolvenzanfechtung

Die Insolvenzanfechtung stellt für Unternehmen und Unternehmer ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Zahlungen oder Sicherheiten, die in der Krise eines Geschäftspartners entgegengenommen oder vereinbart wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen vom Insolvenzverwalter angefochten werden.

Wir beraten präventiv und vertreten Mandanten sowohl in der Durchsetzung als auch in der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen.

Risiken der Insolvenzanfechtung

Aufgrund des Insolvenzanfechtungsrechts besteht insbesondere die Gefahr, dass

  • Sicherheiten, die Sie sich in der Krise Ihres Kunden bestellen lassen, nicht werthaltig sind
  • erhaltene Zahlungen später an die Insolvenzmasse zurückzugewähren sind.

Besondere Vorsicht kann geboten sein bei:

  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Stillhalteabkommen
  • der Bestellung von Sicherheiten in wirtschaftlich angespannten Situationen.

Wir unterstützen unsere Mandanten bereits im Vorfeld einer Krise Ihres Kunden bei der rechtssicheren und anfechtungsfesten Gestaltung geeigneter Maßnahmen zur Risikominimierung.

Ziel ist es, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu schaffen, ohne spätere Anfechtungsrisiken zu erhöhen.

Anfechtungstatbestände nach der Insolvenzordnung

Nach den §§ 129ff der Insolvenzordnung (InsO) kann der Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordern, die gesunde Unternehmen von einem später insolventen Kunden erhalten haben; insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen der §§ 130 ff InsO vorliegen.

In den Fällen des § 133 InsO (vorsätzliche Benachteiligung) kann eine Anfechtung sogar für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vor der inoslvenzantragstellung in Betracht kommen. Der Vorsatz wird dabei bereits vermutet, wenn Sie Kenntnis von einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden hatten, als Sie die Zahlungen erhalten haben.

Erfahrung in der Verteidigung und Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen

Rechtsanwalt Marc Lorenz hat sowohl Anfechtungsansprüche für Insolvenzverwalter durchgesetzt, als sich auch seit vielen Jahren auf die Verteidigung gegen Insolvenzanfechtungsansprüche spezialisiert.

Er verteidigt Mandanten insbesondere gegen Ansprüche nach

  • § 130 InsO (kongruente Deckung)
  • § 131 (inkongruente Deckung)
  • § 133 (vorsätzliche Benachteiligung)
  • § 134 InsO (unentgeltliche Leistungen)

und verfügt in diesem Bereich über eine mehr als 15-jährige Erfahrung.

Gern beraten wir Sie zu konkreten Risiken der Insolvenzanfechtung und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor Insolvenz- und Zivilgerichten.

Unsere Beratung im Insolvenzrecht und in der Insolvenzanfechtung ist konsequent auf die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten ausgerichtet. Durch die Verbindung von insolvenzrechtlicher Spezialkenntnis, prozessualer Erfahrung und praxisnaher Vertragsgestaltung helfen wir, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen durchzusetzen.