Im Handelsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen bei der Vertragsgestaltung sowie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche, Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Vertretung bei gestörten Kaufverträgen, insbesondere bei behaupteten Mängeln, Rücktritts- und Kündigungssituationen.
Gestörte Kauf- und Lieferverträge
Wir vertreten unsere Mandanten regelmäßig in gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Kauf- und Lieferverträgen, unter anderem bei
- Streitigkeiten über Sach- und Rechtsmängel
- Rücktritts- und Schadensersatzansprüchen
- der Abwehr unberechtigter Forderungen
- der Durchsetzung berechtigter Forderungen
Dabei stehen häufig erhebliche wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, die eine klare rechtliche Strategie und konsequente Prozessführung erfordern.
Vertragsgestaltung und laufende Beratung
Neben der Prozessvertretung unterstützen wir Unternehmen fortlaufend bei der Gestaltung und Prüfung handelsrechtlicher Verträge, insbesondere:
- Darlehensverträge
- Lieferantenverträge
- Konsignationslagerverträge
- Sicherungsabtretungsvereinbarungen
Ziel ist eine praxisnahe und wirtschaftlich belastbare Vertragsgestaltung.
Absicherung bei Zahlungs- und Leistungsrisiken
Wir beraten unsere Mandanten bei drohenden Zahlungsausfällen oder Unsicherheiten in laufenden Vertragsverhältnissen, insbesondere bei:
- der rechtlichen Bewertung von Vorleistungsrisiken
- der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bei drohenden Zahlungsausfällen
- der Anpassung oder Absicherung bestehender Lieferbeziehungen.
- der Beendigung von Handelsverträgen und etwaigen Folgeansprüchen und wirtschaftlichen Risiken bei Kündigungen.
Unsere besondere Expertise im Insolvenzrecht führt dazu, dass wir unsere Mandanten bei der Gestaltung und Absicherung ihrer Verträge nicht nur handelsrechtlich, sondern auch unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten begleiten und Risken die daraus auf Kundenseite entstehen, entsprechend berücksichtigen.
